Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zu den Kursangeboten der Hebamme Miriam Kliebisch
1.Geltungsbereich
Die Kurse finden in meinen Praxisräumen in der Mainzer Straße 36, 55743 Idar-Oberstein statt oder je nach Pandemiesituation ONLINE.
Die Voranmeldung ist telefonisch oder auch per E-Mail möglich, muss aber dann noch schriftlich bestätigt werden. Zu diesem Zwecke werden von der Hebamme M. Kliebisch
Anmeldeformulare verschickt. Das Formular muss in schriftlicher Form in der Praxis eingereicht werden.
Sollte das Anmeldeformular bis zum vereinbarten Termin nicht vorliegen, ist die Hebamme berechtigt, den Kursplatz weiter zu vergeben.
Für alle Kurse gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese nicht erreicht werden, behält sich die Kursleitung vor, diesen Kurs abzusagen.
Im Weiteren behält sich die Kursleitung vor, aus triftigem Grund einzelne Kursstunden kurzfristig abzusagen oder zu verlegen. Die Information der Kursteilnehmer erfolgt telefonisch oder per Mail.
Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, die Kursgebühr kann nicht (auch nicht teilweise) rückerstattet werden. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Grund für die Nichtteilnahme ist dabei unerheblich.
Ausnahme: vorzeitige Entbindung, stationärer Aufenthalt oder eine gravierende Erkrankung
Die Kursgebühr ist bei Kursbeginn fällig.
Kurskosten für Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik:
Bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen wird die Kursgebühr von der Kursleitung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die Teilnehmerin quittiert jede Stunde, die sie an dem Kurs teilgenommen hat, mit ihrer Unterschrift. Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und werden als Privatrechnung in Rechnung gestellt (Ausnahme vorzeitige Entbindung oder gesundheitliche Störungen).
Privat versicherte Teilnehmerinnen erhalten am Ende des Kurses eine Rechnung, welche sie selbst zahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Der Gebührenanspruch der Hebamme bleibt unabhängig von der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle bestehen.
Die Partnergebühr für den Geburtsvorbereitungskurs wird privat in Rechnung gestellt, kann aber bei vielen Krankenkassen eingereicht werden und wird im Nachhinein erstattet.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
Eine Kündigung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei späterer Kündigung sind 50% der Kurskosten fällig, sollte der Platz nicht weiter vergeben werden können. Bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/-innen appelliert, die Kursteilnehmer/-Innen tragen die Verantwortung für sich und ihr Kind.
Bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. Krankheit, Schmerzen und/oder andere gesundheitlicher Störungen und/oder Einschränkungen), die Einfluss auf den Kurs haben, hat die Teilnehmerin die Kursleitung umgehend vor Kursbeginn darüber zu informieren.
Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt. Sie hat in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Kursleitung darüber zu informieren.
Bei Zweifeln sollte die Teilnahme mit der Kursleitung Rücksprache halten oder ärztlichen Rat einholen.
Es bleibt der Kursleitung vorbehalten, bei begründeten Zweifeln, ob der Kurs mit der Gesundheit der Teilnehmerin vereinbar ist, den Kurs einstweilen abzubrechen bzw. die Teilnehmerin auszuschließen.
Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.